![Die gesetzlich gebotene Feststellung des von der Mutter ererbten Dotalanspruchs vor der neuen Ehe des Paters nimmt jenem Anspruche die Dotalprivilegien nicht. Erläutert an einem Rechtsfalle. Aus der Spruchpraxis]()
Die gesetzlich gebotene Feststellung des von der Mutter ererbten Dotalanspruchs vor der neuen Ehe des Paters nimmt jenem Anspruche die Dotalprivilegien nicht. Erläutert an einem Rechtsfalle. Aus der SpruchpraxisAugust Ubbelohde · Archiv für die civilistische Praxis · 1875