![Ist eine Vorlage gemäß Art. 100 Abs. I Satz 1 GG unzulässig, wenn die zur Prüfung gestellte Rechtsnorm nach der Auffassung des BVerfG für die Entscheidung des Ausgangsverfahrens offensichtlich unerheblich ist?]()
Ist eine Vorlage gemäß Art. 100 Abs. I Satz 1 GG unzulässig, wenn die zur Prüfung gestellte Rechtsnorm nach der Auffassung des BVerfG für die Entscheidung des Ausgangsverfahrens offensichtlich unerheblich ist?HEINRICH SIGLOCH · JuristenZeitung · 1961